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Was will das Public-Domain-Projekt?

Was bedeutet Public Domain bei Schallplattenaufnahmen?

Schöpferischen Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst unterliegen in allen Rechtsstaaten einem Urheberrecht. Dauer und Umfang des zugestandenen Schutzes sind nationalrechtlich unterschiedlich geregelt. Nach Ablauf der Schutzdauer sind diese Werke gemeinfrei, können also von jedermann genutzt und verbreitet werden. In Deutschland, der Schweiz und Österreich beträgt die Schutzdauer 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers (post mortem auctoris), nur bei Werken ohne Urheberbezeichnung 70 Jahre nach ihrer Schaffung oder nach ihrer Erstveröffentlichung.

Die Gemeinfreiheit beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, das auf das 70. Todesjahr des Urhebers folgt. Werke der klassischen Musik unterliegen also im Jahr 2012 dann nicht mehr dem Urheberrecht, wenn der Komponist vor dem 1.1.1942 verstarb.

Bei Musikwerken oder Tonaufnahmen gibt es aber neben dem Urheberrecht des Komponisten auch noch die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (Sänger oder Instrumentalisten). Für sie endete die Schutzfrist bisher schon 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Tonträgers. Das EU-Parlament beschloss allerdings im November 2011, diese Frist auf 70 Jahre zu verlängern; die EU-Staaten müssen diese Regelung binnen zweier Jahre in nationales Recht umsetzen. Für die Schweiz bleibt es somit bei den 50 Jahren.

Was will das Public-Domain-Projekt

Das in der Schweiz begründete Public Domain Projekt ist ein für jedermann offenstehendes Projekt zur Erhaltung und Nutzbarmachung von gemeinfreien Musik- und Filmaufzeichnungen. Es besteht aus folgenden Teilbereichen:

  • dem Public-Domain-Pool, einem Ton- und Tonbildträgerarchiv, dessen digitalisierter Bestand von jedermann genutzt werden kann;
  • dem Public-Domain-Wiki, einer freie Musik-Enzyklopädie, die den kompletten Bestand des Public Domain Pools katalogisiert und alle bekannten Informationen zu einem Musikwerk beinhaltet.
  • dem Public-Domain-Radio, das die historischen Aufnahmen als Radioprogramm ins Internet sendet.

Hinter dem Public-Domain-Projekt steht die Swiss Foundation Public Domain als Körperschaft nach Schweizer Recht.
Ihr Ziel: Ein öffentlich zugängliches, für Jedermann nutzbares Archiv für historische Ton- und Filmträger.

Gemeinsam mit Wikimedia Deutschland

Wikimedia Deutschland will eine Antwort finden auf die Frage, „wie das Wissen endgültig befreit und damit allen Menschen dauerhaft zugänglich gemacht werden kann”. Dem stehen in vielen Fällen privatwirtschaftliche Interessen entgegen, die dieses Wissen nur gegen Bezahlung zu Verfügung stellen wollen: nicht immer sind diese Interessen vom Urheberrecht gedeckt.

Im Jahr 2010 gewann das PD-Projekt den Ideenwettbewerb WissensWert von Wikimedia Deutschland. Damit erhielten wir konkrete finanzielle und ideelle Unterstützung, vor allem aber einen Laserplattenspieler zum berührungslosen Abspielen von Schellack- und anderen Schallplatten.

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Eine der ersten Schallplatten, die von ihrem Erfinder Emile Berliner in Serie produziert wurde.

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Die Pathé-Schallplatte (ab 1905) kann mit ihrer Tiefenschrift nur mit einem Saphir abgespielt werden.

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Die Diamond Disc ist ein von Thomas Alva Edison entwickeltes Schallplattenformat.

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Die Victory Disc wurde für die amerikanischen Soldaten während des Recording Ban im Zweiten Weltkrieg produziert.